Kupierverzicht: Auch Fütterung kann helfen

Bereits 2008 verbot die EU-Kommission sämtliche Eingriffe am Tier, die nicht kurativ, also zur Behandlung einer Erkrankung notwendig sind. Sonderlich ernst genommen wurde das Verbot von den Mitgliedsstaaten allerdings bislang nicht. Im vergangenen Jahr stellte die EU-Kommission durch mehrere Audits fest, dass die Maßnahmen in den Mitgliedsländern – darunter auch Deutschland – nicht ausreichen. Jetzt fordert die Kommission Nachbesserungen.

Von der bundesdeutschen Agrarministerkonferenz wurde daraufhin der Aktionsplan Kupierverzicht auf den Weg gebracht, der langfristig einen Kupierverzicht ermöglichen soll. Dieser Aktionsplan sieht vor, Haltungsbedingungen und Management individuell zu optimieren. Dadurch soll das Auftreten von Schwanzbeißen minimiert und schrittweise auf das Schwänzekupieren verzichtet werden. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, in dem der Aktionsplan in Kraft tritt. Ab dem 1. Juli 2019 müssen dort alle schweinehaltenden Betriebe, die weiterhin kupierte Schweine einstallen, eine Tierhaltererklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens abgeben.

Diese Erklärung beinhaltet unter anderem die Durchführung einer Risikoanalyse. Darin müssen Optimierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwanzbeißen und Verletzungen dokumentiert werden. Ein wichtiger Punkt sollte künftig noch stärker berücksichtigt werden: die Fütterung. Denn Tierwohl fängt bereits beim Futter an.

Studien haben gezeigt, dass der Stresslevel und somit stressbedingte Verhaltensstörungen – einer der Hauptgründe für Schwanzbeißen – über die Fütterung minimiert werden können. So können schon hier wichtige Stellschrauben gedreht werden.

 

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